Infos zu Covid-19
Aktuelle Informationen zu Anreise und Aufenthalt
Die aktuellen Einreisebestimmungen nach Österreich finden Sie hier.
- Regelung für Kinder (12-15 Jahre)
- Ab dem vollendeten 12. Lebensjahr ist ein 2G-Nachweis erforderlich. Für schulpflichtige Kinder gilt der vollständig ausgefüllte "Ninja Pass" (auch am Wochenende). Der Ninja-Pass wird dem 2G-Nachweis gleichgestellt. Nach Beendigung des neunten Schuljahres müssen auch Jugendliche über einen 2G-Nachweis verfügen, um 2G-Settings betreten zu dürfen. In den Ferien (schulfreie Zeit) können Kinder und Jugendliche für die auch der österreichische Ninja Pass gilt, den 2G-Nachweis durch einen gültigen negativen PCR-Test erbringen.
- Für nicht in Österreich schulpflichtige Kinder gilt: Wenn sie während einer Kalenderwoche durchgehend negative Tests (von denen zumindest 2 Tests PCR-Tests sind) nachweise können, dann ersetzt das einen 2G-Nachweis. Es darf somit kein Tag ohne negatives Testergebnis vorhanden sein. Schulpflichtig bedeutet in dem Sinne: Neun Schuljahre lang, startend mit dem auf die Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden 1. September.
Details zu den aktuellen Maßnahmen und den Maßnahmen in der Steiermark.
Maßnahmen für den sicheren Winterbetrieb in Schladming-Dachstein.
Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Rückreise über die aktuellen Bestimmungen in Ihrem Herkunftsland.